Die Leistung von Architekten und Bauingenieuren wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vergütet. Hierbei wird die Planungsaufgabe in neun Leistungsphasen gegliedert, die einzeln abgerechnet werden und auch für ein Bauvorhaben von unterschiedlichen Personen/Unternehmen erbracht werden können. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe, dem Leistungsumfang und der Bausumme und ist in Tabellenwerken definiert. Nach Vereinbarung können die Leistungen auch auf Basis von Zeithonoraren oder pauschal vergütet werden. Bei Anfragen zu Ihrem Bauvorhaben legt Ihnen K. ING. gerne kurzfristig ein Angebot vor. Ein erster Ortstermin zur Ermittlung des Beratungsbedarfes wird von K. ING. übrigens grundsätzlich nicht in Rechnung gestellt. |